Mitgliedschaft

Sie sind als Genossenschafterin oder Genossenschafter bei uns herzlich willkommen.
Die Mitgliedschaft ist in den Artikeln 6 bis 13 der Statuten im Detail geregelt.

Genossenschafter

Voraussetzungen

Die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft kann erworben werden:

  1. Von jeder Eigentümerin und jedem Eigentümer einer durch die Genossenschaft versorgten Liegenschaft.
  2. Von jeder Bezügerin und jedem Bezüger von Dienstleitungen der Genossenschaft nach einjähriger Dauer des selbständigen Bezugsverhältnisses und sofern sie oder er im Einzugsgebiet der Genossenschaft wohnt oder Sitz hat. Mitgliedschaften von Eigentümern und Mietern des gleichen Objektes sind möglich.

Nach Eingang des Antragsformulars entscheidet der VR über die Mitgliedschaft und orientiert Sie umgehend.

Formular:  Antrag für Genossenschafter